Egydiplatz 1,
2731 St. Egyden

+43 (2638) 77403

  1. Die Gemeinde St. Egyden am Steinfeld gewährt für Vereine und Institutionen finanzielle Zuwendungen, soweit diese im Rahmen des Gemeindebudgets vorgesehen sind.

  2. Der Antrag auf finanzielle Zuwendung für Vereine oder Institutionen für ein bestimmtes Kalenderjahr, muss bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres am Gemeindeamt abgegeben werden.

  3. Im Antrag muss auf den Verwendungszweck der finanziellen Zuwendung hingewiesen werden.

  4. Die finanzielle Zuwendung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Beihilfe.

  5. Ein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Zuwendung kann aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden.

  6. Die Höhe der finanziellen Zuwendung wird vom Gemeinderat beschlossen.