Parteienverkehr
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
Gemäß §13 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) 1991 i.d.g.F. können zu den angeführten Parteiensverkehrszeiten Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen gebunden sind, eingebracht werden.
Sprechstunde des Bürgermeisters Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr