- Die Gemeinde St. Egyden am Steinfeld gewährt für das 9. PflichtschuljahrSchulgeld- und Internatszuschuss.
- Der Erziehungsberechtigte des schulpflichtigen Kindes muss seinen Hauptwohnsitzim Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld, im Sinne desVolkszählungsgesetzes 1980 (BGBI.505/1994), begründen können.
- Der Antrag auf Schulgeld- und Internatszuschuss hat im Laufe des aktuellen Schuljahres am Gemeindeamt eingereicht zu werden.
- Im Antrag muss der Schultyp, die Anschrift der Schule sowie eine Bestätigung über die Höhe des jährlichen Schul- und Internatsgeldes angeführt werden.
- Der Schulgeld- und Internatszuschuss erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Beihilfe.
- Ein Rechtsanspruch auf einen Schulgeld- und Internatszuschuss kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.
- Die Schulgeld- und Internatszuschusshöhe beträgt maximal fünfzig Prozent, jedoch höchstens € 365,- vom jährlichen Schul- und Internatsgeld. Dieser Zuschuss kann nur gewährt werden, soweit dieser im Rahmen des Gemeindebudgets vorgesehen ist.
- Der Schulgeld- und Internatszuschuss wird laut Richtlinien vom Gemeinderat beschlossen.