Egydiplatz 1,
2731 St. Egyden

+43 (2638) 77403

  1.  Die Gemeinde St. Egyden am Steinfeld gewährt für das 9. PflichtschuljahrSchulgeld- und Internatszuschuss.

  2. Der Erziehungsberechtigte des schulpflichtigen Kindes muss seinen Hauptwohnsitzim Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld, im Sinne desVolkszählungsgesetzes 1980 (BGBI.505/1994), begründen können.

  3. Der Antrag auf Schulgeld- und Internatszuschuss hat im Laufe des aktuellen Schuljahres am Gemeindeamt eingereicht zu werden.

  4. Im Antrag muss der Schultyp, die Anschrift der Schule sowie eine Bestätigung über die Höhe des jährlichen Schul- und Internatsgeldes angeführt werden.

  5. Der Schulgeld- und Internatszuschuss erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Beihilfe.

  6. Ein Rechtsanspruch auf einen Schulgeld- und Internatszuschuss kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.

  7. Die Schulgeld- und Internatszuschusshöhe beträgt maximal fünfzig Prozent, jedoch höchstens € 365,- vom jährlichen Schul- und Internatsgeld. Dieser Zuschuss kann nur gewährt werden, soweit dieser im Rahmen des Gemeindebudgets vorgesehen ist.

  8. Der Schulgeld- und Internatszuschuss wird laut Richtlinien vom Gemeinderat beschlossen.