Vereinsförderungen
- Die Gemeinde St. Egyden am Steinfeld gewährt für Vereine und Institutionen finanzielle Zuwendungen, soweit diese im Rahmen des Gemeindebudgets vorgesehen sind.
- Der Antrag auf finanzielle Zuwendung für Vereine oder Institutionen für ein bestimmtes Kalenderjahr, muss bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres am Gemeindeamt abgegeben werden.
- Im Antrag muss auf den Verwendungszweck der finanziellen Zuwendung hingewiesen werden.
- Die finanzielle Zuwendung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Beihilfe.
- Ein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Zuwendung kann aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden.
- Die Höhe der finanziellen Zuwendung wird vom Gemeinderat beschlossen.